Anmeldung zur betreuten Mittagspause WRS am Schulverbund Löffingen - Schuljahr 2026/27
Löffingen, Breisgau-Hochschwarzwald
01.10.2026, 07:10 Uhr
– 30.06.2027
, bis 13:30 Uhr
40,00 € (Geschwisterkind)
0,00 € (bereits zu einer Betreuungsform angemeldet)
0,00 € (bereits zu einer Betreuungsform angemeldet)
Liebe Eltern,
hiermit haben Sie Ihr Kind für das Betreuungsangebot **"Betreute Mittagspause"** am **Schulverbund Löffingen** für das **Schuljahr 2026/2027** angemeldet.
**Dieses Betreuungsangebot umfasst folgende Betreuung:**
* Montag bis Donnerstag von 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr
Die **Gebühr** pro Monat beträgt **beim ersten Kind 50,00 €** und **bei jedem weiteren Kind 40,00 €**.
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**Bitte beachten Sie folgende Hinweise:**
*Betreuung:*
* Zur Qualitätssicherung der Betreuung gibt es zusätzliche Schließtage, die den Personensorgeberechtigten rechtzeitig bekannt gegeben werden.
* Änderungen der Betreuungszeiten bleiben dem Träger vorbehalten.
*Betreuungsende:*
Den Personensorgeberechtigten ist bewusst, dass die Aufsichtspflicht nach Ende der Betreuungszeit endet und die Personensorgeberechtigten danach für den Heimweg des Kindes Sorge zu tragen haben.
*Mittagessen:*
* Beim betreuten Mittagessen bis 13:30 Uhr erhalten die Kinder von 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr Mittagessen in der Schulmensa.
* Für das Mittagessen in der Schulmensa kommen zusätzliche Kosten hinzu.
* Das Mittagessen muss von den Eltern über das Software-Programm "Mensa-Max" bestellt werden. Zugangsdaten hierzu erhalten Sie beim Sekretariat am Schulverbund Löffingen.
*Gebühren:*
* Die Gebühren werden für 9 Monate/Jahr von Oktober bis Juni erhoben.
* Die Gebühren stellen eine Pauschal-Beteiligung an den gesamten Betriebskosten dar und sind daher auch bei längerem Fehlen des Kindes (z.B. Krankheit) und während einer vorübergehenden Schließung der Gruppe zu entrichten.
* Die monatlichen Gebührenbeiträge werden für jeden angefangenen Monat fällig und werden am Ende des Monats von Ihrem Konto per Lastschriftverfahren eingezogen. Der Aufnahmevertrag ist erst mit Erteilung der Einzugsermächtigung wirksam.
* Bei den Betreuungsgebühren handelt es sich um Pauschalbeträge. Diese gelten unabhängig davon, welche Teile der Betreuung genutzt werden.
* Der Träger behält sich vor, die Gebühren für das nächste Schuljahr neu zu kalkulieren.
*Datenschutz:*
Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der Homepage der Stadt Löffingen unter: https://www.loeffingen.de/wohnen-leben/bildung-betreuung/ganztagesbetreuung-schule.
*Unterschrift:*
* Die Anmeldung ist erst mit Abgabe des unterschriebenen Veranstaltungspasses bei der Stadtverwaltung Löffingen, Frau Ganter, Rathausplatz 1, 79843 Löffingen, gültig.
* Mit dieser Unterschrift bestätigen die Personensorgeberechtigten die Anmeldung zur Betreuung sowie die Einverständniserklärungen und Teilnahmebedingungen für die Betreuung.
* Außerdem wird die Stadt Löffingen durch diese Unterschrift dazu ermächtigt, Zahlungen für die Betreuung von Ihrem Konto mittel SEPA Basislastschrift einzuziehen.
* Die Erteilung dieser Einzugsermächtigung sowie des SEPA-Basislastschriftmandates ist nur mit Originalunterschrift gültig. Zusendungen per E-Mail oder Fax können nicht angenommen werden.
Zur Buchung
Plätze frei